1975 - 1985
Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
Abschluss: 1. Staatsexamen mit Prädikat
1985 - 1988
Referendarzeit
Abschluss: 2. Staatsexamen mit Prädikat
01.07.1988 Zulassung als Anwalt
Anschließend Tätigkeit in Münchner Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht
Meine Tätigkeiten werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Bei gerichtlichen Verfahren ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht zulässig. Im Bereich der außergerichtlichen Beratung sind seit dem 01.07.2006 keine gesetzlichen Gebühren mehr vorgesehen. Stattdessen soll der Rechtsanwalt für die außergerichtliche Beratung, für die Ausarbeitung eines Gutachtens auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.
Für eine Erstberatung berechne ich 100,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.